Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Biebertal
Hier Auszüge – (veröffentlicht in den Biebertaler Nachrichten Nr. 11 am 18.03.2022) Die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Gemeinde Biebertal sind gebührenpflichtig – nach Maßgabe der Gebührenordnung.SchulderInnen sind dabei die AntragstellerInnen, also Angehörige im Sinne von Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Adoptivelertern und –kinder; evtl. auch als Gesamtschuldner. GEBÜHRENfür die …
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